_ aufgefordert, ihre Taschen zu leeren, um sich mit deren Vermögenswerte unrechtmässig zu bereichern. Die beiden hätten den Beschuldigten und dessen Ruf bereits gekannt und seien angesichts ihres noch jugendlichen Alters von ihm eingeschüchtert gewesen. Während D.________ die Taschen geleert habe, habe sich I.________ zunächst geweigert, dies zu tun, er habe es aber auch getan, nachdem ihm D.________ empfohlen habe, sich nicht zu wehren. Der Beschuldigte habe das Portemonnaie von D.________ behändigt und habe dieses zurückgelegt, da es kein Geld enthalten habe. Aus dem Portemonnaie von I._