_ begeben und sie gefragt zu haben, ob sie nicht wüssten, dass er «A.________», der .________ sei. Zudem habe er I.________ befohlen, das Mobiltelefon zur Seite zu legen, wenn er mit ihm spreche, und er habe ihm befohlen, nicht mehr herumzuschreien. Darauf habe der Beschuldigte I.________ mit der flachen Hand gegen die linke Gesichtshälfte geschlagen, so dass dieser am linken Ohr und an der linken Wange geblutet habe und habe I.________ und D.________ aufgefordert, ihre Taschen zu leeren, um sich mit deren Vermögenswerte unrechtmässig zu bereichern.