Was die inneren Vorstellungen des Beschuldigten betrifft kann gestützt auf die obigen Feststellungen geschlossen werden, dass ihm im Moment wichtiger war, sich gewaltsam Respekt einzufordern, als irgendwelche Risiken abzuschätzen. Wenn er den Geschädigten auch nicht primär und direkt schwer verletzen wollte, so nahm er doch ohne Weiteres in Kauf, dass er ihm mit seinem unkontrollierten Vorgehen schwere Verletzungen hätte zufügen können.