Er habe darauf sein T-Shirt hochgezogen und den Pullover und habe die Wunde gesehen. Da habe er erst realisiert, dass er gestochen worden sei (pag. 650 Z. 78 ff.; 1698 Z. 20 f.). Dies bestätigte er auch anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung, indem er ausführte, er habe zuerst gedacht, [der Beschuldigte] habe ihm eine Faust gegeben. Als sein Cousin gefragt habe, ob er das Messer gesehen habe, habe er den Pullover hochgezogen und habe gesehen, dass er am Bluten sei (pag. 1380 Z. 41 ff.).