645 Z. 80). Dass er selber in der Hitze des Gefechts das Messer nicht als solches wahrge- 28 nommen hat, heisst jedoch noch nichts. Es war mitten in der Nacht und dunkel. Zudem war das Messer zuerst in einer schwarzen Hülle, welche im Dunkeln tatsächlich auch als Schlagstock oder Hülle davon wahrgenommen werden kann. Als der Beschuldigte das Messer dann aus der Hülle nahm (was sogar der Beschuldigte indirekt selber bestätigte; pag. 712 Z. 540 f.), kam zwar die Klinge zum Vorschein, diese ist aber ebenfalls mattschwarz und nicht etwa metallischglänzend.