645 Z. 58 ff.; 1381 Z. 3 f.; 1698 Z. 32 f.). Er habe ihnen [dem Beschuldigten und AA.________] ins Gesicht geschaut und nicht auf die Gegenstände der beiden geachtet (pag. 645 Z. 75 ff.). Er habe ihm [dem Beschuldigten] nur noch in die Augen geschaut (pag. 650 Z. 65). Sein Fokus habe auf dem Beschuldigten gelegen (pag. 1698 Z. 39). Er habe aus den Augenwinkeln gesehen, dass er irgendetwas in der Hand gehalten habe (pag. 650 Z. 68 f.; 1698 Z. 37 f.). Er habe etwas Dunkles gesehen und gedacht, dass er einen Schlagstock in der Hand gehalten habe (pag. 650 Z. 69 f.). Er habe nie ein Messer gesehen (pag. 645 Z. 80).