Es sei daran erinnert, dass die Klingenspitze des konkret zur Diskussion stehenden Messers an ihrer flachen Kante auch noch gegen oben gebogen ist (pag. 118), was bei einer diagonal ausgeführten Schlag-Stichbewegung ein Eindringen mit der Spitze in den Körper noch begünstigt. Hinzukommend ist nicht auszuschliessen, dass der Geschädigte H.________, als der Beschuldigte ein zweites Mal auf ihn losging, instinktiv zurückwich und er damit unbewusst zur Verhinderung einer schlimmeren Verletzung beitrug. Auch wenn der Geschädigte selbst ausführte, er sei in diesem Moment wie erstarrt gewesen (pag. 650 Z. 68;