811 und Foto auf pag. 828). Wenn der Beschuldigte das Messer in der rechten Faust umschlossen am Griff in einer herkömmlichen Position mit der scharfen Seite der Klinge Richtung Daumenballen hielt und mit der Faust daraufhin mit dem Handrücken gegen oben gegen den Beschuldigten stiess, so ragte das Messer unter dem Daumen links-diagonal gegen den Körper des Geschädigten hervor, mit der stumpfen Klingenspitzenkante gegen rechts und der scharfen Klingenspitzenkante gegen links. Es sei daran erinnert, dass die Klingenspitze des konkret zur Diskussion stehenden Messers an ihrer flachen Kante auch noch gegen oben gebogen ist (pag.