Zurückweichen des Geschädigten) «nur» mit der Faust gegen die Rippen des Beschuldigten schlug, wobei die Klinge einen Winkel aufwies, welchen es erlaubte, dass die gegen rechts hochgebogene Messerspitze oberflächlich in den Bauchbereich des Beschuldigten eindrang. Für diese Version spricht übrigens auch die Form der Wundverletzung: der (vom Geschädigten aus gesehen) rechte Wundwinkel imponiert spitz, der linke Wundwinkel imponiert stumpf (pag. 811 und Foto auf pag. 828).