Der Beschuldigte stiess wie oben bereits ausgeführt mit voller Wucht zu. Es ist höchst wahrscheinlich und auch realistisch, dass er dabei mit der geschlossenen Faust den Griff des Messers umklammernd unkontrolliert in Richtung des Geschädigten stach und auf Grund der Gesamtdynamik (sei es durch eigenen Kontrollverlust, sei es durch leichtes Abdrehen resp. Zurückweichen des Geschädigten) «nur» mit der Faust gegen die Rippen des Beschuldigten schlug, wobei die Klinge einen Winkel aufwies, welchen es erlaubte, dass die gegen rechts hochgebogene Messerspitze oberflächlich in den Bauchbereich des Beschuldigten eindrang.