Der Beschuldigte führte das Messer unbestrittenermassen in seiner rechten Hand. Nachdem er zuerst gegen die linke Schulter des Geschädigten geschlagen hatte, stach er nunmehr mit der gleichen Hand in Richtung rechte Seite des Torsos des Geschädigten, somit nicht mehr frontal, sondern (aus seiner Perspektive) leicht gegen links geführt: AE.________ sagte aus, er habe gesehen, wie der Beschuldigte in der rechten Hand das Messer gehalten habe und dieses [zuerst] schräg auf die Schulter des Geschädigten geschlagen habe. Dabei sei die Klinge des Messers flach gewesen, also nicht gegen den Körper des Geschädigten gerichtet.