Wie bereits erwähnt, berichteten beistehende Zeugen von einem Schlag gegen den Geschädigten, welcher akustisch gut hörbar gewesen sei. AC.________ gab an, den Schlag gehört und gesehen zu haben und sprach gar von einem Peitschenschlag, es habe so «pam» gemacht (pag. 695 Z. 56 f. und Z. 79). Auch der Geschädigte selbst nahm die Einwirkung auf seinen Torso als (Faust-)Schlag wahr (pag. 645 Z. 66 f.; 650 Z. 71; 1380 Z. 41).