26 geschulte Polizisten pöbelte, ohne dabei die geringsten Anzeichen von Angst oder Einschüchterung zu zeigen. Bei der geltend gemachten Bedrohungslage handelt es sich nach dem Gesagten offensichtlich um eine reine Schutzbehauptung. 14.5.7. Verletzungsbild beim Geschädigten Die Verteidigung machte geltend, bei einem Messerstich gemäss Anklage hätte es bei einer derart langen Klinge zu einer weitaus schlimmeren Verletzung beim Geschädigten kommen müssen.