Ihm brannten offensichtlich die Sicherungen durch. So konnte er selber denn auch nicht erklären, weshalb er nicht einfach weggegangen ist, wenn er sich doch bedroht gefühlt und Angst gehabt haben will (pag. 708 Z. 419 f.). Geradezu sinnbildlich dafür, dass die Gefahr entgegen der Behauptung des Beschuldigten nicht vom Geschädigten H.________ und seiner Gruppe ausging, sondern vielmehr der Beschuldigte Angst und Schrecken verbreitete, erscheint der Umstand, dass eine Mehrzahl der Beteiligten u.a. auch die Cousins des Geschädigten H.________ vor der Situation wegrannten (pag. 1697 Z. 14 ff. und 36 ff.).