694 Z. 36), wohingegen der Geschädigte H.________ versuchte, deeskalierend auf die Situation einzuwirken, und sich erst nach dessen erstem Schulterschlag körperlich zur Wehr setzte (pag. 644 f. Z. 50 und Z. 59 ff.; 1380 Z. 33 ff.; 1697 Z. 9 f.). Als der Beschuldigte vom Geschädigten nach dem Schlag gegen dessen Schulter einen Pushkick mit dem Bein kassierte und zurücktaumelte, wollte er mit dem Messerangriff nichts anderes, als unmittelbare Dominanz markieren und die Hackordnung wiederherstellen. Ihm brannten offensichtlich die Sicherungen durch.