Dass der Beschuldigte in dieser Situation, noch dazu innerhalb von Sekunden, während einer angeheizten, dynamischen Eskalation (der Beschuldigte war gemäss dem Geschädigten nach einer Äusserung auf einem Energielevel von 10 oben, pag. 644 Z. 53 f. und 1699 Z. 18) genug klar hätte denken können, als dass er das hervorgeholte, doch eher massive Messer zuerst sorgfältig in der rechten