915 f.; oder Nachtrag vom 25. Juli 2019: «Als wir nach Eingang der Meldung beim Gleiswerk eintrafen, bezeichneten mehrere Personen A.________ als Aggressor. Diverse Personen machten geltend, dass sie von Herrn A.________ tätlich angegangen worden sind. Herr A.________ wurde zur Kontrolle angehalten. Im Gespräch mit der Polizei wurde Herr A.________ emotional aufbrausend. […] Auf der Polizeiwache beruhigte sich Herr A.________ zusehends», pag. 933; weiter Berichtsrapport vom 24. Juni 2020: «Eine anschliessende Personenkontrolle konnte nur unter sehr erschwerten Bedingungen erfolgen. Herr A.________ wurde zunehmend ausfälliger und suchte die direkte Konfrontation mit der Polizei.