23 AG.________ mir gehören würde. AG.________ würde ihm gehören»]). Wie er sich in ähnlichen, bereits mehrfach erlebten Situationen auch gegenüber grossen Gruppen und der Polizei jeweils verhielt – nämlich komplett ausser sich, respektlos, aggressiv, enthemmt, aufbrausend und unkontrollierbar – ist in den Akten umfassend dokumentiert (vgl. bspw. Berichtsrapport vom 27. September 2018: «Dabei benahm sich Herr A.________ sehr aufmüpfig und frech. […] Als die Effekten von Herrn A.________ kontrolliert werden sollten, rastete er beinahe aus», pag.