695 Z. 56 f. und Z. 79). Dass der Beschuldigte hier noch die Kontrolle über das Messer und die Art des Zustechens gehabt haben soll, ist bereits schon nur aufgrund der raschen, dynamischen Abläufe zwischen Zurückwerfen und erneutem Anlaufholen höchst unwahrscheinlich. Zum anderen war der Beschuldigte in diesem Zeitpunkt wie bereits einleitend aufgezeigt, aggressiv und enthemmt. Er fühlte sich provoziert und von den Anwesenden, insbesondere vom ältesten männlichen Mitglied der angetroffenen Gruppe, nicht respektiert, weil dieser ihn dazu aufgefordert hatte wegzugehen und offenbar nicht wusste, wer er war (pag. 644 Z. 52 ff.;