695 Z. 61 f.). Dabei soll der Beschuldigte – durch den Pushkick des Geschädigten gegen die Brust 1-2 oder 2-3 m zurückgeworfen – mit Anlauf wieder auf den Geschädigten zugekommen sein. Es war somit geballte Energie und auch einiges an Wucht mit im Spiel. Dafür spricht sodann auch der Umstand, dass diese Aktion gemäss dem Zeugen AC.________ zu einem akustisch hörbaren Schlag führte (pag. 695 Z. 56 f. und Z. 79).