das Messer in seiner Hülle aus dem Gürtel des Beschuldigten zog, damit herumfuchtelte, der Beschuldigte es ihm weg- und aus der Hülle nahm, mit der Faust, in welcher er das Messer hielt, gegen die linke Schulter des Geschädigten schlug, von diesem einen Pushkick kassierte und danach mit dem Messer in der Faust gegen den Bauch des Geschädigten stach. In Ergänzung zur Anklageschrift erachtet die Kammer zudem als erstellt, dass der Geschädigte H.________ den Beschuldigten nach dem Stich in den Bauch noch mit den Händen wegstiess. Der Geschädigte H.________ gab durch das gesamte