21 den Gegenstand weggenommen, sei dann auf den Geschädigten losgegangen und habe diesen mit dem Gegenstand in der Hand gegen seine linke Schulter geschlagen (pag. 645 Z. 58 ff.; 669 Z. 77 ff.; 675 Z. 39 ff.; 679 Z. 43 ff.; 683 Z. 34 ff.; 686 Z. 43 ff.; 1697 Z. 11). Dass es AA.________ war, welcher den Gegenstand (das Messer) aus dem Gurt des Beschuldigten gezogen hatte, bestätigte auch der Beschuldigte selber. Er [der Beschuldigte] habe ihm dann das Messer wieder weggenommen (pag. 708 Z. 410 ff.).