Vor der Staatsanwältin sagte er aus, sie seien auf einmal so aggressiv auf sie zugekommen (pag. 694 Z. 36). Zuletzt bestätigte und konkretisierte der Geschädigte H.________ seine Schilderung über den Gemütszustand des Beschuldigten auch im oberinstanzlichen Verfahren. Der Beschuldigte sei nach seiner Aussage, wonach er weggehen solle, sehr emotional geworden. Er sei plötzlich von 1 auf 10 oben gewesen. Er habe reagiert, als hätte er ihm etwas Schlimmes angetan. Er sei durchgedreht und es sei eskaliert (pag. 1699 Z. 18 ff.). Er sei halt einfach aggressiv gewesen (pag. 1699 Z. 14).