Über den weiteren genauen Tathergang, insbesondere über die Art, wie der Beschuldigte das Messer geführt resp. gehalten hat, lässt sich diesen Spuren nichts entnehmen. 14.5.4. Stimmung und Tatablauf Gemäss den übereinstimmenden Angaben der übrigen Beteiligten ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte in einer aggressiven und enthemmten Stimmung war. Der Geschädigte H.________ sagte noch in der Tatnacht aus, er habe zum Beschuldigten gesagt, dass er seinen Kollegen nehmen und weggehen solle, das wäre besser für sie. Diese Aussage habe bei ihnen [dem Beschuldigten und seinem Begleiter] das Energielevel von 1 auf 10 erhöht.