1704 Z. 4-29). Selbst auf kritische Nachfrage der Kammer betreffend das offensichtliche Verletzungspotential dieser Art der Messerführung beharrte er darauf, die Klinge mit der Faust wie vorgezeigt umschlossen zu haben: «Ich weiss doch nicht mehr, wie ich es damals [in der vorinstanzlichen Hauptverhandlung] gezeigt habe. Ich habe es einfach so gehalten, dass 2-3 cm der Klinge herausgeschaut haben. Ob der Daumen oben oder unten war, weiss ich nicht mehr. Ich war in diesem Moment besoffen und habe nicht gemerkt, ob mir die Klinge wehtut oder nicht. Ich hatte nur im Kopf, dass ich nur 2-3 cm rausschauen lassen darf.