Die Hauptkomponente (8 Loci) entsprach an den vergleichbaren Merkmalen dem Profil des Geschädigten. In der von mindestens 2 Personen stammenden Nebenkomponente sind Merkmale ersichtlich (an 13 Loci mindestens doppelbestimmt), die mit dem Profil des Beschuldigten übereinstimmen (pag. 818 und 837). Eine Auswertung des zusätzlich erhobenen DNA-Abriebs ab Messer Griffhälfte Seite Klinge (Asservat-Nr. 001.2) und jenes ab Messer Klingenhälfte Griffseite (Asservat-Nr. 001.3) erfolgte nicht (pag.