811) und folgenlos verheilte. Der Beschuldigte konnte kurz daraufhin von der Polizei angehalten werden, verweigerte aber in der Tatnacht seine Aussage (pag. 656 ff.). Das Tatmesser, welches ebenfalls noch in der Tatnacht beim .________ gefunden und in Zusammenhang mit dem Beschuldigten gebracht werden konnte (pag. 315), wurde vom Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern (KTD) auf DNA-Spuren überprüft. Gemäss dem Rapport Forensik vom 28. März 2022 (pag. 816 ff.) konnte ab dem Messer Griffhälfte Seite Griffende mit Asservat-Nr.