in der .________ auf der unteren Ebene, in der Nähe des Durchgangs zum .________, um dort gemeinsam Alkohol zu konsumieren, welchen sie selber mitgebracht hatten (pag. 644 Z. 44 f.; 649 Z. 43 f.; 675 Z. 27 ff.). Bei den beiden Cousins des Geschädigten (Jahrgang 1995) handelt es sich um AE.________ (Jahrgang 2002) und AB.________ (Jahrgang 2003; pag. 653 Z. 194), bei den beiden Kollegen um AD.________ (Jahrgang 2003) und AC.________ (Jahrgang 2003). Der Geschädigte H.________ war somit bei weitem der Älteste der Gruppe. Gemäss seinen Angaben war er damals von AP.________ hergekommen und habe mit seinem Cousin AE.