Es sei zwar unbestritten, dass ein Messer eingesetzt worden sei, aber die Aussagen der Zeugen würden eher darauf hindeuten, dass der Beschuldigte die Klinge abgedeckt habe. Weiter sei die Aussage des Beschuldigten, wonach er Angst vor der Gruppe des Opfers gehabt habe, weder konstruiert noch eine Schutzbehauptung. Schliesslich seien mehrere Leute um den Beschuldigten und das Opfer herumgestanden, welches ihm dann auch einen Pushkick gegeben habe. Der Beschuldigte sei sich gewohnt gewesen, dass die anderen aufgrund seiner verbalen Drohungen pariert hätten. Das Opfer habe sich vorliegend davon aber nicht beirren lassen.