17 genommen. Während der Beschuldigte das Messer vorne an der Klinge gehalten habe, habe hinten der Griff rausgeschaut, und dieser sehe eher wie ein Schlagstock aus. Hinzukommend hätten auch mehrere Zeugen (AB.________, AD.________, AC.________) anfänglich von einem Schlagstock gesprochen. Es sei zwar unbestritten, dass ein Messer eingesetzt worden sei, aber die Aussagen der Zeugen würden eher darauf hindeuten, dass der Beschuldigte die Klinge abgedeckt habe.