Weiter deute das von den Zeugen gehörte Geräusch darauf hin, dass der Beschuldigte mit der Faust aufgeprallt sei. Auch das Opfer habe ausgesagt, dass es einen Faustschlag gespürt habe. Dieser Umstand spreche ebenfalls dafür, dass nur wenige Zentimeter der Klinge hervorgeschaut hätten. Hätte er das Messer am Griff festgehalten, dann hätte er das Opfer nicht mit der Faust erwischt und dieses hätte anstatt eines Schlages den Stich gespürt. Das Opfer habe weiter ausgesagt, es habe einen Schlagstock wahr-