15 ten, dass er erst im Nachhinein aus den Verletzungen auf ein Messer geschlossen habe. Die Aussagen AC.________ würden sich nicht auf selbst Gesehenes, sondern auf Erzählungen und nachträgliche Schlussfolgerungen stützen. Er habe aber mehrmals unaufgefordert ausgesagt, dass er den Schlag gehört habe, dass es wie ein Peitschenschlag und richtig hart geklungen habe. Zusammenfassend habe keiner der Anwesenden die Klinge mit Sicherheit in der vollen Länge aus der Hand des Beschuldigten ragen sehen.