Dass er eine ausgefahrene Klinge von 14,5 cm Länge gar nicht gesehen hätte, erscheine unwahrscheinlich. Auch AB.________ habe ausgesagt, zu Beginn habe er gedacht, es handle sich um einen Schlagstock bzw. um einen knüppelähnlichen Gegenstand. Seine späteren widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf die Tatwaffe würden darauf hindeu-