mit der Faust auf die Schulter geschlagen, worauf dieser ihn mit dem Fuss weggekickt habe. Daraufhin soll der Beschuldigte AA.________ ein Messer mit einer Klinge von 14,5 cm Länge und 3,8 cm Breite aus der Hand gerissen haben, damit auf H.________ zugerannt sein und ihm mit einer Schwungbewegung mit dem Messer durch dessen Kleider (Pullover und T- Shirt) in den rechten Oberbauch ca. 4 cm unter dem rechten Rippenbogen gestochen haben, so dass dieser dort eine ca. 0,5 cm lange und 0,2 cm tiefe Wunde erlitten habe, welche habe genäht werden müssen. Indem der Beschuldigte auf den alkoholisierten H.________ (0,98-1,72 ‰)