10. Angriff (Ziff. II.4 des vorinstanzlichen Urteildispositivs) Der Beschuldigte begab sich am 13. April 2019 um ca. 01:50 Uhr mit X.________ zu K.________ an den .________ in AG.________. Dort fragte der Beschuldigte K.________ zweimal, ob er ihn kenne. Da ihm K.________ nicht schnell genug antwortete und seinen Blick abwandte, schlug er ihm mit der flachen Hand kräftig auf das linke Ohr. X.________ schlug darauf K.________ auf die rechte Schläfe sowie gegen die rechte Seite des Halses, so dass dieser zu Boden ging. L.________, welcher K.________ helfen wollte, wurde von P.________ in die rech-