Der Beschuldigte wies W.________ an, ca. 100 Meter vom Domizil von J.________ anzuhalten, worauf der Beschuldigte diesen aussteigen liess. Zum Schluss machte Q.________ J.________ noch einmal darauf aufmerksam, was passieren werde, sollte dieser zur Polizei gehen. J.________ erlitt Ein- und Unterblutungen am rechten Auge und im Innern des Ohres, eine Hautabschürfung am Rücken sowie eine Schorfkruste und eine Unterblutung am linken Ellbogen. Der Beschuldigte, Q.________, V.________ und W.________ verbrachten so J.________ wissentlich und willentlich gegen dessen Willen von seinem Domizil zum .________ im AK.