I.1 der Anklageschrift), des mehrfach begangenen Raubes, ev. Versuchs dazu, ev. der Nötigung (Ziff. I.2.1), die Konkurrenzfrage in Bezug auf die mehrfachen Drohungen und die mehrfach versuchten Nötigungen (Ziff. I.5 und I.6), die Widerrufe (Ziff. III des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Strafzumessung (Ziff. IV.1 und 2), die Landesverweisung samt Ausschreibung im SIS (Ziff. IV.4) sowie die Kostenfolgen (Ziff. IV.5) und die Rückzahlungspflichten des Beschuldigten in Bezug auf die amtlichen Entschädigungen (Ziff. V). Die Kammer verfügt bei der Überprüfung der angefochtenen – und/oder der Rechtskraft nicht zugänglichen – Punkte über volle Kognition (Art. 398 Abs. 2 StPO).