II.3), Angriffs (Ziff. II.4), mehrfacher Beschimpfung (Ziff. II.6), mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. II.7), mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Ziff. II.8) sowie mehrfacher Übertretung gegen das Kantonale Strafgesetz (Ziff. II.9). Weiter in Rechtskraft erwachsen ist die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung (Ziff. IV.3) für die Schuldsprüche wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und mehrfachen Übertretung gegen das Kantonale Strafgesetz.