8 unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die gebotene Verteidigung. III. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, begangen am 6. Februar 2022 in AG.________ z.N. von H.________;