stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens und auftrags des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 1723 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Dreierbesetzung) vom 3. Mai 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens wegen mehrfachen Tätlichkeiten, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;