3. des Widerrufs des mit Strafbefehl vom 29. Oktober 2018 gewährten bedingten Vollzugs von einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie des mit Strafbefehl vom 26. April 2019 gewährten bedingten Vollzugs von einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00; 4. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00; 5. der Verfügungen über die beschlagnahmten Gegenstände. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der schweren Körperverletzung, versucht begangen am 6. Februar 2022 in AG.________ z.N. von H.________;