Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 3. Mai 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens wegen mehrfachen Tätlichkeiten, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. der Schuldsprüche wegen 2.1 Raubes, begangen am 17. April 2021 in AG.________ z.N. von I.________; 2.2 Entführung und Erpressung (Versuch), begangen am 7. Juli 2020 in AG.________ z.N. von J.________;