4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 27. Februar 2024 (pag. 1688 ff.), ein Vollzugsbericht der JVA O.________ vom 26. Februar 2024 (pag. 1683 ff.) sowie ein ergänzender Bericht beim Migrationsdienst der Stadt AG.________ vom 7. Februar 2024 samt zahlreichen Unterlagen (pag. 1558 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft wurden zudem die Akten des Verfahrens PEN .________ gegen P.________ beim Regionalgericht Oberland sowie des Verfahrens O .