4. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und der erstellten DNA-Profile (PCN-Nrn. «.________», «.________» und «.________») nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 5. [Eröffnungsformel]