1. Es wird festgestellt, dass H.________ und J.________ ihre Zivilklagen zurückgezogen haben. Die Zivilklagen werden insoweit als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. VII. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den Strafvollzug zurück. 2. Die beschlagnahmte Waffe Outdoormesser, schwarz, inkl. schwarzer Messerscheide aus Textil wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 3. Folgende Gegenstände werden den berechtigten Personen nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: