1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland, Kollegialgericht in Dreierbesetzung (nachfolgend: Vorinstanz), fällte am 3. Mai 2023 folgendes Urteil (pag. 1416 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen mehrfachen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 07.07.2020 in AG.________, zum Nachteil von J.________ wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: