4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwältin E.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - Rechtsanwalt B.________ (auszugsweise) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv unverzüglich, vorab per Fax;