65 1. Zur Bezahlung einer Genugtuung von insgesamt CHF 25'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 9. November 2022 an die Straf- und Zivilklägerin D.________ (wovon der Beschuldigte oberinstanzlich CHF 10'000.00 anerkannt hat). 2. Für den Zivilpunkt werden oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ verbleibt in Sicherheitshaft. Begründung: