3. Weiter verfügt wurde: 3.1 Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 6 (sechs) Hula-Hoop-Ring-Segmente (Ass.-Nr. 008, 009, 010, 011, 012, 013) 3.2 Die ab dem Mobiltelefon .________ gesicherten Daten sind durch die Regionalpolizei Berner Oberland, Regionalfahndung, zu löschen. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen in der Nacht vom 8./9. November 2022 im ehelichen Domizil an der .________ in G.________ (H.________), z.N. seiner Ehefrau D.________;