1. A.________ freigesprochen wurde: 1.1 von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen ca. im Winter 2018 im ehelichen Domizil an der .________ in G.________ (H.________), z.N. seiner Ehefrau D.________; 1.2 von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen seit Sommer 2020 bis November 2022 an der .________ in G.________ (H.________), z.N. seines Sohnes I.________, geb. 2009; unter Auferlegung von einem Viertel der Verfahrenskosten von CHF 23'094.30, ausmachend CHF 5'773.60, an den Kanton Bern.